Kamera & Objektivverleih

AGBs

ALLGEMEIN

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Uncoated Rental (im Folgenden Verleih genannt) vermietet seine Geräte nur an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sollte der potentielle Kunde diese Voraussetzung nicht erfüllen, so hat er dies dem Verleih vor Vertragsschluss mitzuteilen.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

VERTRAGSSCHLUSS

1. Mit der Bestellung (bzw. mit der schriftlichen Abgabe eines Angebotes – dieses kann auch per Email passieren) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Mietsache anmieten zu wollen. Die Bestellung hat schriftlich zu erfolgen. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen von dieser Bestellung zurücktreten, allerdings maximal 48 Stunden vor Mietbeginn.

2. Die Annahme geschieht durch den Verleih in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung, eines Mietvertrages, oder (falls die Zeit nicht reicht) einfach durch Zusenden der Mietartikel. Jeder Schriftverkehr wird per Email abgewickelt.

3. Der Verleih ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware zu dem Mietzeitpunkt nicht beim Verleih vorhanden ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

VERGÜTUNG & KOSTEN

1. Der angebotene Mietpreis ist bindend.

2. Die Geräte sind durch den Ausleiher persönlich wieder zurückzubringen.

4. Der Mietzins ist vor der Übernahme der Mietsache zu entrichten. Per Vorabüberweisung. Ist eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, so ist diese innerhalb von zehn Tagen nach Rückgabe des Equipments zu überweisen.

Zudem ist eine Kaution zu zahlen. Diese wird individuell bestimmt. Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Kunde der Zahlung der Kaution zu. Die Kaution muss vorab überwiesen.

5. Die Mietdauer wird immer in vollen Tagen berechnet. Für die Zurückbringung der Mietsache am selben Tag wie der Ausleihtag wird ein Tagessatz erhoben. Die Rückgabe kann nur zu den Geschäftszeiten erfolgen. Verzögerungen des Rücktransportes gehen zu Lasten des Kunden.

6. Die regulären Abholzeiten beschränken sich auf 14 bis 18 Uhr am Vortag, die Rückgabezeiten auf 09 bis 12 Uhr am Folgetag der Mietzeit.

VERMIETBEDINGUNEN

1. In der Bestellung ist die Person namentlich zu benennen, welche die Geräte abholt. Aus Gründen, die die Versicherung fordert, hat die in der Bestellung genannte Person bei Abholung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) vorzulegen. Der Verleih ist berechtigt, die Dokumente zu kopieren.

2. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Stellvertreter und mit dem Gerät hantierenden Personen über die besonderen Sorgfaltspflichten im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen (§ 9) in Kenntnis zu setzen.

3. Es ist nur ein üblicher Gebrauch der Mietsachen gestattet. Jedweder Gebrauch mit erhöhter Gefahr (z.B. Stunts oder Einsatz von Pyrotechnik) für die Mietsache ist nicht gestattet. Bei Zweifeln hat der Kunde vor dem Einsatz den Verleih um Erlaubnis zu fragen.

4. Der Kunde hat sich unmittelbar nach Erhalt der Geräte von der Vollständigkeit der Lieferung, der einwandfreien Funktion und dem einwandfreien Zustand der Mietobjekte zu überzeugen und evtl. Mängel oder Beschädigungen unverzüglich uns anzuzeigen. Dasselbe gilt für Mängel oder Beschädigungen, die während der Zeit der Abholung oder des Versandes bis zum Tag der Rückgabe an uns auftreten.

5. Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte, längstens jedoch 10 Tage, sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

6. Soweit die Geräte außerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeliefert werden, wird der volle Tagesmietpreis für jeden begonnenen Tag, sowie eventuell anfallende Kosten einer Fremdanmietung im Falle einer geplanten Vermietung an andere Kunden berechnet.

GEFAHRÜBERTRAGUNG

1. Mit Verlassen der Mietartikel von Lager des Verleihs geht die Verantwortung selbiger auf den Mieter über. Dies bedeutet auch, aber nicht nur, dass der Mieter bei Schäden oder Verlust der Mietsache für die Selbstbeteiligung der Versicherung aufkommt.

 4. Der Verleih übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Geräte für die vom Mieter beabsichtigte Verwendung genügen und sie konzeptionell vollständig sind. Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, sind ausgeschlossen.

GEWÄHRLEISTUNG

1. Sollte ein Mangel auf das Verschulden von dem Verleih zurückzuführen sein, so ist der Kunde auf die Nacherfüllung beschränkt. Eine Ersatzlieferung wird nur vorgenommen, sofern Ersatzgeräte vorhanden sind. Dies gilt außerdem nur für Mängel, die nicht durch Fehlverhalten des Mieters entstanden sind.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Der Verleih haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

2. Der Verleih haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet 18frames nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

3. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Verleih nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe des zehnfachen der vereinbarten Miete.

4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verleih nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (gemäß § 535 BGB bei der Vermietung, bzw. § 433 BGB beim Verkauf) verletzt wurde. In diesen Fällen haftet der Verleih lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe des zehnfachen der vereinbarten Miete.

5. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

6. Die Haftung für Körperschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Soweit die Haftung von dem Verleih ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von dem Verleih.

 

HAFTUNG DES KUNDEN

  1. Der Kunde haftet für Beschädigung und Verlust für alle angemieteten Geräte vom Tag der Abholung bis zum Tag der Rückgabe an uns. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Kosten der Reparatur der beschädigten Mietsache zu ersetzen. Soweit die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist oder die Mietsache untergegangen ist, hat uns der Kunde den Neuwert eines gleichwertigen Gerätes zu erstatten. Darüber hinaus hat der Kunde Schadenersatz in Höhe des täglichen Mietpreises für die Dauer der Reparatur bzw. für die Wiederbeschaffung eines Ersatzgeräteszu leisten. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt maximal den Neuwert des Gerätes.
  2. Reparaturen des Mieters oder seines Erfüllungsgehilfen sind in keinem Fall gestattet.

VERSICHERUNG

1. Der Mieter hat bei Abholung eine für den Zeitraum der Ausleihe gültige Technikversicherung vorzuzeigen. 

2. Dreharbeiten mit erhöhter Gefahr (z.B. Stunts oder Einsatz von Pyrotechnik) sind nicht gestattet.

3. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Stellvertreter und mit dem Gerät hantierenden Personen über die besonderen Sorgfaltspflichten im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen in Kenntnis zu setzen.

4. Tritt die Versicherung nicht für den Schaden ein, so hat der Mieter den vollen Schaden zu ersetzen.

5. Tritt die Versicherung nur teilweise für den Schaden ein, so hat der Mieter den restlichen Anteil zu ersetzen.

 

DATENSCHUTZ

1. Der Verleih sichert zu, dass alle Daten, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhoben werden, nach vollständiger Beendigung des Vertrages gelöscht werden, sofern nicht gesetzliche, Bestimmungen dem entgegenstehen.

2. Stammdaten sind davon ausgenommen. Sofern der Kunde schriftlich die Löschung verlangt, wird der Verleih auch diese löschen, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen oder erhebliche Belange von dem Verleih aus dem Vertragsverhältnis stehen dem entgegen.

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